Klasse A 1  Klasse A 1
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder). Für 16- und 17jährige Leichtkraftradfahrer gilt eine durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 80 km/h.

Gegenüberstellung der Fahrerlaubnisklassen

Fahrerlaubnisklassen altFahrerlaubnisklassen neu
1b:Krafträder bis 125 cm3, bis 11 kW; für 16- und 17jährige 80 km/h bauartbedingte HöchstgeschwindigkeitA1:Inhalt unverändert

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