Klasse A 1  Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder). Für 16- und 17jährige Leichtkraftradfahrer gilt eine durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 80 km/h. Gegenüberstellung der Fahrerlaubnisklassen | Fahrerlaubnisklassen alt | Fahrerlaubnisklassen neu | | 1b: | Krafträder bis 125 cm3, bis 11 kW; für 16- und 17jährige 80 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit | A1: | Inhalt unverändert 
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