Corona Hygiene- und Infektionsschutzregeln

     für Theorie und praktischen Unterricht

 

In den Fahrschulräumen gelten folgende Regeln:

-        mit Verdacht auf Corona-Infektion oder sonstige Anzeichen von Erkältungskrankheiten dürfen unsere Räume nicht betreten werden. Die Möglichkeit mit uns in Kontakt zu kommen besteht immer über E-Mail oder Telefon

-        es muss eine Mund-Nasenmaske getragen werden die auch innerhalb der Fahrschule nicht abgenommen werden darf

-        der Mindestabstand von 1,50 m muss vor der Fahrschule genauso in den Fahrschulräumen eingehalten werden

-        in unseren aufgestellten Desinfektionsspendern müssen nach betreten des Raumes sofort die Hände desinfiziert werden

 

Für die praktischen Ausbildung gelten folgende Regeln:

Klasse A (Zweiradklassen)

-        keine Ausbildung bei Erkrankung

-        nur mit kompletter eigener Motorradschutzkleidung

-        Ausbildung beginnt bei der Motorradgarage in Weissach

Klasse B/BF17

-        keine Ausbildung bei Erkrankung

-        nur mit „eigener“ Mund-Nasenmaske möglich

-        Hände vor dem Einsteigen desinfizieren (Desinfektionsmittel hat der Fahrlehrer/-in)

-        Ausbildungsbeginn und Ende an der Fahrschule

 

Allgemeine Schutzmaßnahmen:

-        Spuckschutz an der Anmeldung und am Lehrerschreibtisch

-        Händedesinfektionsmittel im Eingangsbereich

-        kein Händeschütteln nur ein „Lächeln“

-        minimierte Schülerzahl in den Räumen, Abstandsregel 1,50 m

-        regelmäßiges Lüften und desinfizieren der Räume und Kraftfahrzeuge